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Dürfen Unternehmen zukünftig WhatsApp zur Kommunikation insbesondere mit Geschäftskunden einsetzen?
Durch die Installation von WhatsApp und die Bestätigung der von WhatsApp gestellten AGB räumt der Nutzer WhatsApp umfangreiche Nutzungsrechte ein, insbesondere werden WhatsApp Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und sonstigen Kontakten aus dem Telefonbuch des Anwenders zur Verfügung gestellt.
Dabei erhält WhatsApp regelmäßig auch Zugriff auf Telefonnummern von Kontakten, die WhatsApp nicht nutzen. Von diesen Kontakten wurde jedoch keine Erlaubnis zur Weitergabe ihrer Kontaktdaten an WhatsApp erteilt, sodass die Weitergabe nicht zulässig ist. Die Daten werden dabei an Server von WhatsApp in die USA übertragen wobei niemand genau weiß, welche Daten dabei erhoben, für welche Zwecke diese verarbeitet und an wen die Daten weitergegeben werden.
Es gibt technische Lösungen, beispielsweise sogenannte „Exchange Container“, mit denen es möglich sein soll, den Abgleich des Adressbuchs zu verhindern. Auch soll WhatsApp bei einigen Geräten (etwa dem iPhone) der Zugriff auf Kontaktdaten verwehrt werden können.
Sofern gewährleistet werden kann, dass die (unerlaubte) Synchronisation von Kontaktdaten unterbunden wird, kann WhatsApp auch weiterhin eingesetzt werden. Da nach aktuellem Stand fraglich ist, ob dies tatsächlich sicher umgesetzt werden kann, raten wir von der geschäftlichen Nutzung von WhatsApp ab.